Diese Zahl ist die gesetzlich vorgeschriebene Mindestfrist (§ 573c BGB) — sie ist unabhängig vom genauen Datum korrekt. Für den exakten Stichtag gilt zusätzlich: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, sonst verschiebt sich alles um einen Monat. Bei wichtigen Terminen im Zweifel früh im Monat kündigen und lieber einen Puffer einplanen.
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