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Kaution-Rechner
Prüfe in Sekunden, ob deine Mietkaution die gesetzliche Höchstgrenze nach § 551 BGB einhält.
Berechnet nach § 551 Abs. 1 BGB: Die Kaution darf höchstens das Dreifache der monatlichen Kaltmiete (ohne Betriebskosten-Pauschale oder -Vorauszahlung) betragen. Eine höhere vertragliche Vereinbarung ist in diesem Punkt unwirksam — der übersteigende Betrag kann zurückgefordert werden. Zusätzlich darfst du die Kaution in 3 gleichen monatlichen Raten zahlen (§ 551 Abs. 2 BGB), falls im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

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